Quelle: Badische Zeitung vom 26.01.2011

"Eine historische Stunde"

Feuerwehrabteilungen Kappel und Grafenhausen lösen sich auf / Einige Neuerungen in der Satzung.


Die Abteilungskommandanten Rudi Rest (links/Grafenhausen) und Hubert Weber (Kappel) beim Spatenstich im November für das neue Feuerwehrgerätehaus.
Foto: Hagen Späth

KAPPEL-GRAFENHAUSEN. Als "eine historische Stunde für uns" hat Bürgermeister Jochen Paleit das bezeichnet, was der Gemeinderat am Montagabend einstimmig und ohne Diskussion abgesegnet hat: Die Auflösung der beiden Feuerwehrabteilungen Kappel und Grafenhausen. Ab dem 1. März wird es damit, sofern die Wehr in ihrer Hauptversammlung am 12. Februar folgt, nur noch eine Gesamtwehr geben.
Hilmar Singler, der Gesamtkommandant der Feuerwehr, hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Wehr für die Zusammenlegung schon vor einem Jahr eine Arbeitsgruppe gebildet habe. Die AG habe so gut vorgearbeitet, dass die Auflösung der Abteilungen im Feuerwehrausschuss im Oktober mit 15 Zustimmungen bei einer Enthaltung angenommen worden sei. Wenn der Gemeinderat zustimme, werde an der Hauptversammlung im Februar in Neuwahlen der Kommandant und sein Stellvertreter für die Gesamtwehr sowie der Feuerwehrausschuss neu gewählt.

Bürgermeister Paleit dankte Hilmar Singler für seinen Einsatz: "Sie haben etwas geschichtsträchtiges vollbracht." Auch Rita Bücheler (FWV) zeigte sich angenehm überrascht, dass das so gut geklappt hatte: "Das war ja unsere große Sorge, dass das Probleme bereitet."

Einige Änderungen in der Feuerwehrsatzung wurden ebenso einstimmig angenommen. Hauptamtsleiter Volker Hirsch erläuterte kurz die wesentlichen Dinge, die sich mit der neuen Satzung, die an die Mustersatzung des Gemeindetags angeglichen sei, verändern. Dazu gehört zum Beispiel, dass künftig eine Aufnahme in die Wehr bereits ab dem 17. Lebensjahr möglich ist (bisher 18 Jahre), dass es für eine Teilnahme an Einsätzen jedoch weiterhin bei 18 Jahren bleibe. Darüber hinaus wurde ein Probejahr für die Feuerwehrleute eingeführt sowie die Vorschriften, wann ein wichtiger Grund den Feuerwehrdienst beenden kann, näher ausgeführt. In die Altersabteilung kann künftig freiwillig wechseln, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat (bisher 50).

Die neue Satzung soll am 1. März in Kraft treten. Neben den inhaltlichen Änderungen soll auch der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze neu geregelt werden. Neu wird sein, dass auch alle Einsätze bei Kfz-Unfällen kostenpflichtig sind, auch bei Pflichtaufgaben wie Menschenrettung oder Brandbekämpfung. Die Höhe der Kostensätze soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderats beschlossen werden. Wie schon Bürgermeister Paleit, so bezeichnete auch Brunhilde Gündner (FWV) den Vorgang als "historische Stunde". Dass die Zusammenlegung so lautlos über die Bühne gehe, sei nur dank der guten Vorarbeit des Kommandanten und der Arbeitsgruppe möglich gewesen.

Autor: Hagen Späth

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